EGBGBEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Allgemeine Vorschriften

Erstes Kapitel: Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff

Art. 1 Art. 2

Zweites Kapitel: Internationales Privatrecht

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Art. 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen VereinbarungenArt. 4 VerweisungArt. 5 PersonalstatutArt. 6 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Zweiter Abschnitt: Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte
Art. 7 Rechts- und GeschäftsfähigkeitArt. 7a GeschlechtszugehörigkeitArt. 8 Gewillkürte StellvertretungArt. 9 TodeserklärungArt. 10 NameArt. 11 Form von RechtsgeschäftenArt. 12 Schutz des anderen Vertragsteils
Dritter Abschnitt: Familienrecht
Art. 13 EheschließungArt. 14 Allgemeine EhewirkungenArt. 15 Gegenseitige Vertretung von EhegattenArt. 16 (weggefallen)Art. 17 Sonderregelungen zur ScheidungArt. 17a EhewohnungArt. 17b Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche EheArt. 18 (weggefallen)Art. 19 AbstammungArt. 20 Anfechtung der AbstammungArt. 21 Wirkungen des Eltern-Kind-VerhältnissesArt. 22 Annahme als KindArt. 23 ZustimmungArt. 24 Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
Vierter Abschnitt: Erbrecht
Art. 25 Rechtsnachfolge von Todes wegenArt. 26 Form von Verfügungen von Todes wegen
Fünfter Abschnitt: Außervertragliche Schuldverhältnisse
Art. 27 bis 37 (weggefallen)Art. 38 Ungerechtfertigte BereicherungArt. 39 Geschäftsführung ohne AuftragArt. 40 Unerlaubte HandlungArt. 41 Wesentlich engere VerbindungArt. 42 Rechtswahl
Sechster Abschnitt: Sachenrecht
Art. 43 Rechte an einer SacheArt. 44 Von Grundstücken ausgehende EinwirkungenArt. 45 TransportmittelArt. 46 Wesentlich engere Verbindung
Siebter Abschnitt: Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
Erster Unterabschnitt: Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Art. 46a Umweltschädigungen
Zweiter Unterabschnitt: Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz
Art. 46b Verbraucherschutz für besondere GebieteArt. 46c Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
Dritter Unterabschnitt: Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Art. 46d Pflichtversicherungsverträge
Vierter Unterabschnitt: Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
Art. 46e Rechtswahl

Drittes Kapitel: Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

Art. 47 Vor- und FamiliennamenArt. 48 NamenswahlArt. 49 (Änderung anderer Vorschriften)

Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen

Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten

Art. 238 Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte MietspiegelArt. 239 LänderöffnungsklauselArt. 240 (weggefallen)Art. 241 (weggefallen)Art. 242 Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie TauschsystemverträgenArt. 243 Ver- und EntsorgungsbedingungenArt. 244 Abschlagszahlungen beim HausbauArt. 245 (weggefallen)Art. 246 Informationspflichten beim VerbrauchervertragArt. 246a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über FinanzdienstleistungenArt. 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über FinanzdienstleistungenArt. 246c Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen GeschäftsverkehrArt. 246d Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-MarktplätzenArt. 246e Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und BußgeldvorschriftenArt. 247 Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und DarlehensvermittlungsverträgenArt. 247a Allgemeine Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, Verträgen über entgeltliche Finanzierungshilfen und deren VermittlungArt. 248 Informationspflichten bei der Erbringung von ZahlungsdienstleistungenArt. 249 Informationspflichten bei VerbraucherbauverträgenArt. 250 Informationspflichten bei PauschalreiseverträgenArt. 251 Informationspflichten bei Vermittlung verbundener ReiseleistungenArt. 252 Sicherungsschein; Mitteilungspflicht des AbsicherersArt. 253 Zentrale KontaktstelleAnlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2)Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über FinanzdienstleistungenAnlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2)Muster für das WiderrufsformularAnlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und ImmobiliarförderdarlehensverträgenAnlage 3a (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von ZahlungsdiensterahmenverträgenAnlage 3b (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von EinzelzahlungsverträgenAnlage 4 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für VerbraucherkrediteAnlage 5 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. UmschuldungenAnlage 6 (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 9 (zu Artikel 246 Absatz 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als DarlehensnehmerAnlage 10 (zu Artikel 249 § 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei VerbraucherbauverträgenAnlage 11 (zu Artikel 250 § 2 Absatz 1)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen GesetzbuchsAnlage 12 (zu Artikel 250 § 2 Absatz 2)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen GesetzbuchsAnlage 13 (zu Artikel 250 § 4)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen GesetzbuchsAnlage 14 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 15 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 16 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 17 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 18 (zu Artikel 252 Absatz 1 Satz 1)Muster für den Sicherungsschein