EGBGB
Verweise
in Art. 17a EGBGB

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.
Quelle: BMJ
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