ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 AnwendungsbereichArt. 2 BegriffsbestimmungenArt. 3 Internationale ZuständigkeitArt. 4 Prüfung der ZuständigkeitArt. 5 Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des HauptinsolvenzverfahrensArt. 6 Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehenArt. 7 Anwendbares RechtArt. 8 Dingliche Rechte DritterArt. 9 AufrechnungArt. 10 EigentumsvorbehaltArt. 11 Vertrag über einen unbeweglichen GegenstandArt. 12 Zahlungssysteme und FinanzmärkteArt. 13 ArbeitsvertragArt. 14 Wirkung auf eintragungspflichtige RechteArt. 15 Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und GemeinschaftsmarkenArt. 16 Benachteiligende HandlungenArt. 17 Schutz des DritterwerbersArt. 18 Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtstreitigkeiten und Schiedsverfahren
ANERKENNUNG DER INSOLVENZVERFAHREN
Art. 19 GrundsatzArt. 20 Wirkungen der AnerkennungArt. 21 Befugnisse des VerwaltersArt. 22 Nachweis der VerwalterbestellungArt. 23 Herausgabepflicht und AnrechnungArt. 24 Einrichtung von InsolvenzregisternArt. 25 Vernetzung von InsolvenzregisternArt. 26 Kosten für die Einrichtung und Vernetzung der InsolvenzregisterArt. 27 Voraussetzungen für den Zugang zu Informationen über das System der VernetzungArt. 28 Öffentliche Bekanntmachung in einem anderen MitgliedstaatArt. 29 Eintragung in öffentliche Register eines anderen MitgliedstaatsArt. 30 KostenArt. 31 Leistung an den SchuldnerArt. 32 Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger EntscheidungenArt. 33 Öffentliche Ordnung
SEKUNDÄRINSOLVENZVERFAHREN
Art. 34 VerfahrenseröffnungArt. 35 Anwendbares RechtArt. 36 Recht, zur Vermeidung eines Sekundärinsolvenzverfahrens eine Zusicherung zu gebenArt. 37 Recht auf Beantragung eines SekundärinsolvenzverfahrensArt. 38 Entscheidung zur Eröffnung eines SekundärinsolvenzverfahrensArt. 39 Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des SekundärinsolvenzverfahrensArt. 40 KostenvorschussArt. 41 Zusammenarbeit und Kommunikation der VerwalterArt. 42 Zusammenarbeit und Kommunikation der GerichteArt. 43 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und GerichtenArt. 44 Kosten der Zusammenarbeit und KommunikationArt. 45 Ausübung von GläubigerrechtenArt. 46 Aussetzung der Verwertung der MasseArt. 47 Recht des Verwalters, Sanierungspläne vorzuschlagenArt. 48 Auswirkungen der Beendigung eines InsolvenzverfahrensArt. 49 Überschuss im SekundärinsolvenzverfahrenArt. 50 Nachträgliche Eröffnung des HauptinsolvenzverfahrensArt. 51 Umwandlung von SekundärinsolvenzverfahrenArt. 52 Sicherungsmaßnahmen
UNTERRICHTUNG DER GLÄUBIGER UND ANMELDUNG IHRER FORDERUNGEN
INSOLVENZVERFAHREN ÜBER DAS VERMÖGEN VON MITGLIEDERN EINER UNTERNEHMENSGRUPPE
ABSCHNITT 1: Zusammenarbeit und Kommunikation
Art. 56 Zusammenarbeit und Kommunikation der VerwalterArt. 57 Zusammenarbeit und Kommunikation der GerichteArt. 58 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und GerichtenArt. 59 Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer UnternehmensgruppeArt. 60 Rechte des Verwalters bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer UnternehmensgruppeABSCHNITT 2: Koordinierung
Unterabschnitt 1: Verfahren
Art. 61 Antrag auf Eröffnung eines Gruppen-KoordinationsverfahrensArt. 62 PrioritätsregelArt. 63 Mitteilung durch das befasste GerichtArt. 64 Einwände von VerwalternArt. 65 Folgen eines Einwands gegen die Einbeziehung in ein Gruppen-KoordinationsverfahrenArt. 66 Wahl des Gerichts für ein Gruppen-KoordinationsverfahrenArt. 67 Folgen von Einwänden gegen den vorgeschlagenen KoordinatorArt. 68 Entscheidung zur Eröffnung eines Gruppen-KoordinationsverfahrensArt. 69 Nachträgliches Opt-in durch VerwalterArt. 70 Empfehlungen und Gruppen-KoordinationsplanUnterabschnitt 2: Allgemeine Vorschriften
Art. 71 Der KoordinatorArt. 72 Aufgaben und Rechte des KoordinatorsArt. 73 SprachenArt. 74 Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und dem KoordinatorArt. 75 Abberufung des KoordinatorsArt. 76 Schuldner in EigenverwaltungArt. 77 Kosten und KostenaufteilungDATENSCHUTZ
Art. 78 DatenschutzArt. 79 Aufgaben der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in nationalen InsolvenzregisternArt. 80 Aufgaben der Kommission im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener DatenArt. 81 InformationspflichtenArt. 82 Speicherung personenbezogener DatenArt. 83 Zugang zu personenbezogenen Daten über das Europäische Justizportal
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 84 Zeitlicher AnwendungsbereichArt. 85 Verhältnis zu ÜbereinkünftenArt. 86 Informationen zum Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und der UnionArt. 87 Einrichtung der Vernetzung der RegisterArt. 88 Erstellung und spätere Änderung von StandardformularenArt. 89 AusschussverfahrenArt. 90 ÜberprüfungsklauselArt. 91 AufhebungArt. 92 Inkrafttreten