InsVfVO
Verweise
in Art. 91 InsVfVO
InsVfVO
Verordnung über Insolvenzverfahren
Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 wird aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang D dieser Verordnung zu lesen.
Quelle: EURLEX
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Dokumente
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