InsVfVO
Verweise
in Art. 39 InsVfVO

InsVfVO  
Verordnung über Insolvenzverfahren

ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht

Insolvenzrecht u.Ä.

Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann die Entscheidung zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens bei dem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet wurde, mit der Begründung anfechten, dass das Gericht den Voraussetzungen und Anforderungen des Artikels 38 nicht entsprochen hat.
Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Insolvenzrecht u.Ä.
Notizen
zu Art. 39 InsVfVO
Keine Notizen vorhanden.