SGB XIISozialhilfe

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute§ 131 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes§ 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland§ 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes§ 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen§ 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung§ 134 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2023§ 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes§ 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019§ 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020§ 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar 2017§ 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes§ 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020§ 140 Übergangsregelung für die Bedarfe für Unterkunft während der Karenzzeit§ 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung§ 142 Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften§ 143 Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten§ 144 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022§ 145 Sofortzuschlag§ 146 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder einer entsprechenden FiktionsbescheinigungAnlage (zu § 28)Regelbedarfsstufen nach § 28 in EuroAnlage (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro