[Bay]GOGemeindeordnung

Wesen und Aufgaben der Gemeinde

Verfassung und Verwaltung der Gemeinde

1. Abschnitt: Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte

Art. 29 Hauptorgane
a): Der Gemeinderat und seine Ausschüsse
Art. 30 Rechtsstellung; Aufgaben des GemeinderatsArt. 31 Zusammensetzung des GemeinderatsArt. 32 Aufgaben der AusschüsseArt. 33 Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz
b): Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung
Art. 34 Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und BürgermeisterArt. 35 Rechtsstellung der weiteren Bürgermeisterinnen und BürgermeisterArt. 36 Vollzug der Beschlüsse des GemeinderatsArt. 37 Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterinnen und BürgermeisterArt. 38 Verpflichtungsgeschäfte; Vertretung der Gemeinde nach außenArt. 39 Stellvertretung; Übertragung von Befugnissen
c): Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder
Art. 40 Berufung und AufgabenArt. 41 Rechtsstellung
d): Gemeindebedienstete
Art. 42 Notwendigkeit bestimmter FachkräfteArt. 43 Anstellung und ArbeitsbedingungenArt. 44 Stellenplan

2. Abschnitt: Geschäftsgang

Art. 45 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der AusschüsseArt. 46 GeschäftsleitungArt. 47 Sitzungszwang; BeschlußfähigkeitArt. 47a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-ÜbertragungArt. 48 Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen SäumigeArt. 49 Ausschluß wegen persönlicher BeteiligungArt. 50 Einschränkung des VertretungsrechtsArt. 51 Form der Beschlußfassung; WahlenArt. 52 ÖffentlichkeitArt. 53 Handhabung der OrdnungArt. 54 NiederschriftArt. 55 (aufgehoben)

3. Abschnitt: Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben

Art. 56 Gesetzmäßigkeit; GeschäftsgangArt. 56a GeheimhaltungArt. 57 Aufgaben des eigenen WirkungskreisesArt. 58 Aufgaben des übertragenen WirkungskreisesArt. 59 Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug

4. Abschnitt: Stadtbezirke und Gemeindeteile

Art. 60 Einteilung in StadtbezirkeArt. 60a Ortssprecherinnen und Ortssprecher

Gemeindewirtschaft

1. Abschnitt: Haushaltswirtschaft

Art. 61 Allgemeine HaushaltsgrundsätzeArt. 62 Grundsätze der EinnahmebeschaffungArt. 63 HaushaltssatzungArt. 64 HaushaltsplanArt. 65 Erlaß der HaushaltssatzungArt. 66 PlanabweichungenArt. 67 VerpflichtungsermächtigungenArt. 68 NachtragshaushaltssatzungenArt. 69 Vorläufige HaushaltsführungArt. 70 Mittelfristige Finanzplanung

2. Abschnitt: Kreditwesen

Art. 71 KrediteArt. 72 Kreditähnliche Verpflichtungen; SicherheitenArt. 73 Kassenkredite

3. Abschnitt: Vermögenswirtschaft

a): Allgemeines
Art. 74 Erwerb und Verwaltung von Vermögen, WertansätzeArt. 75 Veräußerung von VermögenArt. 76 Rücklagen, RückstellungenArt. 77 Insolvenzverfahren
Art. 78, 79
Art. 78 (aufgehoben)Art. 79 (aufgehoben)
b): Öffentliche Nutzungsrechte
Art. 80 Verbot der Neubegründung; ÜbertragungsbeschränkungenArt. 81 Lasten und AusgabenArt. 82 Ablösung und AufhebungArt. 83 Art und Umfang der Entschädigung
c): Von der Gemeinde verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen
Art. 84 Begriff; VerwaltungArt. 85 Änderung des Verwendungszwecks; Aufhebung der Zweckbestimmung

4. Abschnitt: Gemeindliche Unternehmen

Art. 86 RechtsformenArt. 87 Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und BeteiligungenArt. 88 EigenbetriebeArt. 89 Selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen RechtsArt. 90 Organe des Kommunalunternehmens; PersonalArt. 91 Sonstige Vorschriften für KommunalunternehmenArt. 92 Unternehmen in PrivatrechtsformArt. 93 Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in PrivatrechtsformArt. 94 Sonstige Vorschriften für Unternehmen in PrivatrechtsformArt. 95 Grundsätze für die Führung gemeindlicher UnternehmenArt. 96 AnzeigepflichtenArt. 97 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
Art. 98, 99
Art. 98 (aufgehoben)Art. 99 (aufgehoben)

5. Abschnitt: Kassen- und Rechnungswesen

Art. 100 GemeindekasseArt. 101 Übertragung von Kassen- und RechnungsgeschäftenArt. 102 Rechnungslegung, JahresabschlussArt. 102a Konsolidierter Jahresabschluss

6. Abschnitt: Prüfungswesen

Art. 103 Örtliche PrüfungenArt. 104 RechnungsprüfungsamtArt. 105 Überörtliche PrüfungenArt. 106 Inhalt der Rechnungs- und KassenprüfungenArt. 107 Abschlussprüfung bei Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen