[Bay]GO Gemeindeordnung
[Bay]GO
Gemeindeordnung
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Kommunalrecht
Geldbußen und Verwarnungsgelder, die auf Grund bewehrter Satzungen und Verordnungen festgesetzt werden, fließen in die Gemeindekasse.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Kommunalrecht
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zu Art. 28 [Bay]GO
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