[Bay]GO Gemeindeordnung
[Bay]GO
Gemeindeordnung
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Kommunalrecht
Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger wählen den Gemeinderat und mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die erste Bürgermeisterin oder den ersten Bürgermeister.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Kommunalrecht
Notizen
zu Art. 17 [Bay]GO
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