[Bay]GO Gemeindeordnung
[Bay]GO
Gemeindeordnung
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Kommunalrecht
Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37).
Quelle: BAY
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Schemata
zu Kommunalrecht
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zu Art. 29 [Bay]GO
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