Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich§ 2 Grundsatz§ 3 Zuständigkeiten für Entscheidungen§ 4 Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb§ 5 Probezeit§ 6 Nachteilsausgleich§ 7 Beförderung, Erprobungszeit§ 8 Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten§ 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen§ 10 Dienstzeit§ 11 Laufbahnwechsel§ 12 Einstellung im Beförderungsamt§ 13 Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen§ 14 AusnahmenUnterabschnitt 2: Zugang zu den Laufbahnen
§ 15 Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst§ 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungen und Dauer der hauptberuflichen TätigkeitBerufliche Entwicklung
§ 17 Fortbildung und Personalentwicklung
Unterabschnitt 1: Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 1
§ 18 BeförderungsvoraussetzungenUnterabschnitt 2: Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
§ 19 Grundsätzliche Regelungen§ 20 Ausbildungsaufstieg§ 21 Qualifizierungsaufstieg§ 22 Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche§ 23 Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudium mit dem Ziel der SpezialisierungUnterabschnitt 3: Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
§ 24 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen§ 25 Modulare Qualifizierung§ 26 Masterstudium§ 27 Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung§ 28 Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionen an obersten LandesbehördenBesondere Vorschriften für Lehrkräfte an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
Unterabschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Allgemeines§ 30 Befähigung§ 31 Probezeit§ 32 Laufbahnwechsel§ 33 Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämter mit überwiegend pädagogischen AufgabenUnterabschnitt 2: Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen
§ 34 Befähigung für Werkstattlehrkräfte§ 35 Befähigung für Fachlehrkräfte an berufsbildenden Schulen§ 36 Befähigung für Technische Lehrkräfte§ 37 Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrkraft an Berufskollegs mit einer beruflichen FachrichtungUnterabschnitt 3: Lehrkräfte an Förderschulen
§ 38 Befähigung für Fachlehrkräfte an Förderschulen§ 39 Befähigung für Fachlehrkräfte als Lehrkräfte für besondere Aufgaben§ 40 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte§ 41 Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule§ 42 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im HochschuldienstBesondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter
§ 46 Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamte der Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofs sowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit§ 47 Richterinnen und Richter§ 48 Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums§ 49 Praxisaufstieg für die Finanzverwaltung und im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 50 Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworbene Befähigungen§ 51 Früher erworbene Befähigungen§ 52 Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungen an die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit§ 53 Übergangsregelung§ 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten