UrhGUrheberrechtsgesetz

Urheberrecht

Abschnitt 1: Allgemeines

§ 1 Allgemeines

Abschnitt 2: Das Werk

§ 2 Geschützte Werke§ 3 Bearbeitungen§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke§ 5 Amtliche Werke§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke

Abschnitt 3: Der Urheber

§ 7 Urheber§ 8 Miturheber§ 9 Urheber verbundener Werke§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft

Abschnitt 4: Inhalt des Urheberrechts

Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 11 Allgemeines
Unterabschnitt 2: Urheberpersönlichkeitsrecht
§ 12 Veröffentlichungsrecht§ 13 Anerkennung der Urheberschaft§ 14 Entstellung des Werkes
Unterabschnitt 3: Verwertungsrechte
§ 15 Allgemeines§ 16 Vervielfältigungsrecht§ 17 Verbreitungsrecht§ 18 Ausstellungsrecht§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung§ 20 Senderecht§ 20a Europäische Satellitensendung§ 20b Weitersendung§ 20c Europäischer ergänzender Online-Dienst§ 20d Direkteinspeisung§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen§ 24 (weggefallen)
Unterabschnitt 4: Sonstige Rechte des Urhebers
§ 25 Zugang zu Werkstücken§ 26 Folgerecht§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen

Abschnitt 5: Rechtsverkehr im Urheberrecht

Unterabschnitt 1: Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§ 28 Vererbung des Urheberrechts§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
Unterabschnitt 2: Nutzungsrechte
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten§ 32 Angemessene Vergütung§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers§ 32b Zwingende Anwendung§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten§ 32d Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners§ 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette§ 32f Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung§ 32g Vertretung durch Vereinigungen§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte§ 35a Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln§ 36a Schlichtungsstelle§ 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln§ 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln§ 36d Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten§ 38 Beiträge zu Sammlungen§ 39 Änderungen des Werkes§ 40 Verträge über künftige Werke§ 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes

Abschnitt 6: Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen

Unterabschnitt 1: Gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen§ 44b Text und Data Mining§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit§ 45a Menschen mit Behinderungen§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§ 46 Sammlungen für den religiösen Gebrauch§ 47 Schulfunksendungen§ 48 Öffentliche Reden§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse§ 51 Zitate§ 51a Karikatur, Parodie und Pastiche§ 52 Öffentliche Wiedergabe§§ 52a und 52b (weggefallen)§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch§ 53a (weggefallen)
Unterabschnitt 2: Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
§ 54 Vergütungspflicht§ 54a Vergütungshöhe§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten§ 54d Hinweispflicht§ 54e Meldepflicht§ 54f Auskunftspflicht§ 54g Kontrollbesuch§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
Unterabschnitt 3: Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen§ 55a Benutzung eines Datenbankwerkes§ 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben§ 57 Unwesentliches Beiwerk§ 58 Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen§ 60 Bildnisse
Unterabschnitt 4: Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
§ 60a Unterricht und Lehre§ 60b Unterrichts- und Lehrmedien§ 60c Wissenschaftliche Forschung§ 60d Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung§ 60e Bibliotheken§ 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen§ 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§ 60h Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
Unterabschnitt 5: Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
§ 61 Verwaiste Werke§ 61a Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten§ 61b Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution§ 61c Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Unterabschnitt 5a: Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke
§ 61d Nicht verfügbare Werke§ 61e Verordnungsermächtigung§ 61f Information über nicht verfügbare Werke§ 61g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Unterabschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 62 Änderungsverbot§ 63 Quellenangabe§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche

Abschnitt 7: Dauer des Urheberrechts

§ 64 Allgemeines§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke§ 67 Lieferungswerke§ 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke§ 69 Berechnung der Fristen

Abschnitt 8: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

§ 69a Gegenstand des Schutzes§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen§ 69e Dekompilierung§ 69f Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen§ 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht

Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Abschnitt 1: Ergänzende Schutzbestimmungen

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen§ 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen§ 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen§ 95d Kennzeichnungspflichten§ 96 Verwertungsverbot

Abschnitt 2: Rechtsverletzungen

Unterabschnitt 1: Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz§ 97a Abmahnung§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung§ 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens§ 100 Entschädigung§ 101 Anspruch auf Auskunft§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung§ 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen§ 102 Verjährung§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften§ 103 Bekanntmachung des Urteils§ 104 Rechtsweg§ 104a Gerichtsstand§ 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
Unterabschnitt 2: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen§ 109 Strafantrag§ 110 Einziehung§ 111 Bekanntgabe der Verurteilung§ 111a Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 3: Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
§ 111b Verfahren nach deutschem Recht§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

Abschnitt 3: Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 112 Allgemeines
Unterabschnitt 2: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
§ 113 Urheberrecht§ 114 Originale von Werken
Unterabschnitt 3: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
§ 115 Urheberrecht§ 116 Originale von Werken§ 117 Testamentsvollstrecker
Unterabschnitt 4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
§ 118 Entsprechende Anwendung
Unterabschnitt 5: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
§ 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen

Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Abschnitt 1: Anwendungsbereich des Gesetzes

Unterabschnitt 1: Urheberrecht
§ 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten§ 121 Ausländische Staatsangehörige§ 122 Staatenlose§ 123 Ausländische Flüchtlinge
Unterabschnitt 2: Verwandte Schutzrechte
§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder§ 125 Schutz des ausübenden Künstlers§ 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern§ 127 Schutz des Sendeunternehmens§ 127a Schutz des Datenbankherstellers§ 127b Schutz des Presseverlegers§ 128 Schutz des Filmherstellers

Abschnitt 2: Übergangsbestimmungen

§ 129 Werke§ 130 Übersetzungen§ 131 Vertonte Sprachwerke§ 132 Verträge§ 133 Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790§ 134 Urheber§ 135 Inhaber verwandter Schutzrechte§ 135a Berechnung der Schutzfrist§ 136 Vervielfältigung und Verbreitung§ 137 Übertragung von Rechten§ 137a Lichtbildwerke§ 137b Bestimmte Ausgaben§ 137c Ausübende Künstler§ 137d Computerprogramme§ 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG§ 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG§ 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG§ 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts§ 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG§ 137k (weggefallen)§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten§ 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU§ 137n Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU§ 137o Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz§ 137p Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789§ 137q Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung§ 137r Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers

Abschnitt 3: Schlussbestimmungen

§ 138 Register anonymer und pseudonymer Werke§ 138a Datenschutz§ 139 Änderung der Strafprozessordnung§ 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen§ 141 Aufgehobene Vorschriften§ 142 Evaluierung§ 143 InkrafttretenAnlage (zu § 61a) Quellen einer sorgfältigen Suche