Allgemeine Bestimmungen
Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Unterabschnitt 1: Vorgaben zur Kennzeichnung
§ 3 Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel§ 4 Haltungsformen§ 5 Bezeichnung der Haltungsformen§ 6 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung§ 7 Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln§ 8 Kennzeichnung in Farbe§ 9 Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln§ 10 Kennzeichnung im Fernabsatz§ 11 Sonderfälle der KennzeichnungUnterabschnitt 2: Mitteilungspflichten und Registrierung inländischer Haltungseinrichtungen
§ 12 Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe§ 13 Änderungsmitteilung für inländische Betriebe§ 14 Festlegung einer unbefristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe§ 15 (weggefallen)§ 16 Register für inländische Betriebe und Haltungseinrichtungen§ 17 Verarbeitung von Daten inländischer Betriebe§ 18 Löschung von Daten inländischer BetriebeUnterabschnitt 3: Aufzeichnungspflichten und Rückverfolgbarkeit inländischer Haltungseinrichtungen
§ 19 Aufzeichnungspflichten inländischer Betriebe§ 20 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit für inländische LebensmittelunternehmerFreiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Unterabschnitt 1: Vorgaben zur Kennzeichnung
§ 21 Freiwillige Kennzeichnung§ 22 Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung§ 23 Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung§ 24 Änderungsmitteilung der Genehmigungsinhaber und Aufhebung der GenehmigungUnterabschnitt 2: Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe; Registrierung
§ 25 Mitteilung von Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe§ 26 Änderungsmitteilung für ausländische Betriebe§ 27 Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen§ 28 Verwendung einer Kennnummer ausländischer Haltungseinrichtungen§ 29 Register ausländischer Betriebe und Haltungseinrichtungen§ 30 Verarbeitung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben§ 31 Löschung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben§ 32 Aufzeichnungspflichten ausländischer BetriebeÜberwachung
Bußgeldvorschriften
Schlussbestimmungen
§ 40 Übergangsregelungen§ 41 Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union§ 42 Evaluierung§ 43 InkrafttretenAnlage 1 Lebensmittel tierischen Ursprungs im Anwendungsbereich dieses GesetzesAnlage 2 Tierarten im Anwendungsbereich dieses GesetzesAnlage 3 (zu § 3 Absatz 2)Maßgeblicher HaltungsabschnittAnlage 4 (zu § 4 Absatz 2 Nummer1)Anforderungen an die Haltung von TierenAnlage 5 (zu § 7 Absatz 2)Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer FarbeAnlage 6 (zu § 7 Absatz 3 Satz 3)Kennzeichnung in schwarzer Farbe bei vorverpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs von unterschiedlichen TierartenAnlage 7 (zu § 8)Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in FarbeAnlage 8 (zu § 11)Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer FarbeAnlage 9 (zu § 14 Absatz 5)Kennung für die Haltung bei inländischen BetriebenAnlage 10 (zu § 27 Absatz 2)Kennung für die Haltung bei ausländischen BetriebenAnlage 11 (zu § 41)Fundstellenverzeichnis der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union