TierHaltKennzG
Verweise
in Anlage 10 TierHaltKennzG

TierHaltKennzG  
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Spezialisierungen

Lebensmittelrecht

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 35)
Die Kennung für die Haltung als Bestandteil der Kennnummer für Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe hat sich nach Maßgabe der folgenden Tabelle aus einer Kennung für die Tierart, die Haltungsform und das Herkunftsland, in dem der Betrieb seinen Sitz hat, zusammenzusetzen:
123
TierartHaltungsformHerkunftsland
SW – SchweinSTA – Stall
STP – Stall+Platz
FRI – Frischluftstall
AFW – Auslauf/Weide
BIO – Bio
Verwendung des zweistelligen ISO-Codes (ISO 3166 alpha-2), außer für Griechenland (EL)

Beispiel: SWSTAEL
Quelle: BMJ
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