TierHaltKennzG Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
TierHaltKennzG
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Spezialisierungen
Lebensmittelrecht
- 1.
- Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 8:

- 2.
- Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 8:
- a)
- FarbenDie Kennzeichnung hat vierfarbig zu sein. Die Buchstaben, das umrandete abgerundete Rechteck, das die einschlägige Haltungsform markiert, und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Die abgerundeten Rechtecke, die nicht zu markieren sind, sind ohne Umrandung in weiß zu drucken. Der Hintergrund hat mintgrün zu sein. Der Hintergrund des QR-Codes hat weiß zu sein. Der äußere Rand hat blass mintgrün zu sein.Schwarz-Anteil (black = 100 %)Mintgrün-Anteil (Druck-Farbwerte CMYK: C = 65 %, M = 0 %, Y = 30 %, K = 0 %)Blass-Mintgrün-Anteil (Druck-Farbwerte CMYK: C = 65 % M = 0 % Y = 30 % K = 0 %)
- b)
- Ausgestaltung, Schutzzone, Größe, Drehung, Größen- und RaumverhältnisDie technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe b bis f gilt entsprechend.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Lebensmittelrecht
Notizen
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