TierHaltKennzG
Verweise
in § 42 TierHaltKennzG
TierHaltKennzG
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.
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Dokumente
zu Lebensmittelrecht
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