IRGGesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Anwendungsbereich

Auslieferung an das Ausland

§ 2 Grundsatz§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung§ 4 Akzessorische Auslieferung§ 5 Gegenseitigkeit§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung§ 7 Militärische Straftaten§ 8 Todesstrafe§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen§ 10 Auslieferungsunterlagen§ 11 Spezialität§ 12 Bewilligung der Auslieferung§ 13 Sachliche Zuständigkeit§ 14 Örtliche Zuständigkeit§ 15 Auslieferungshaft§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft§ 17 Auslieferungshaftbefehl§ 18 Fahndungsmaßnahmen§ 19 Vorläufige Festnahme§ 20 Bekanntgabe§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls§ 26 Haftprüfung§ 27 Vollzug der Haft§ 28 Vernehmung des Verfolgten§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung§ 30 Vorbereitung der Entscheidung§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung§ 36 Weiterlieferung§ 37 Vorübergehende Auslieferung§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung§ 40 Rechtsbeistand§ 41 Vereinfachte Auslieferung§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes

Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Abschnitt 1: Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1: Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 84c Unterlagen§ 84d Bewilligungshindernisse§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 84f Gerichtliches Verfahren§ 84g Gerichtliche Entscheidung§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 84i Spezialität§ 84j Sicherung der Vollstreckung§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung§ 84m Durchbeförderungsverfahren§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2: Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 85a Gerichtliches Verfahren§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 2: Geldsanktionen

Unterabschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2: Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz§ 87a Vollstreckungsunterlagen§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung§ 87e Rechtsbeistand§ 87f Bewilligung der Vollstreckung§ 87g Gerichtliches Verfahren§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung§ 87j Rechtsbeschwerde§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister§ 87n Vollstreckung§ 87o Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3
Unterabschnitt 3: Ausgehende Ersuchen
§ 87p Grundsatz§ 87q Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung

Abschnitt 3: Einziehung

§ 88 Grundsatz§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 88b Unterlagen§ 88c Ablehnungsgründe§ 88d Verfahren§ 88e Vollstreckung§ 88f Aufteilung der Erträge§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen§ 90 Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 4: Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1: Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 90d Unterlagen§ 90e Bewilligungshindernisse§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 90g Gerichtliches Verfahren§ 90h Gerichtliche Entscheidung§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2: Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren

Abschnitt 5: Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

§ 90o Grundsatz§ 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 90q Unterlagen§ 90r Bewilligungshindernisse§ 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung§ 90t Gerichtliches Verfahren§ 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung§ 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung§ 90w Durchführung der Überwachung§ 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen§ 90y Abgabe der Überwachung§ 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe

Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten

Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen