IRG
Verweise
in § 96 IRG

IRG  
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Strafrecht

Strafprozessrecht

Nach Maßgabe der §§ 94 und 95 zulässige Ersuchen eines Mitgliedstaates sind zu bewilligen. Wird ein Ersuchen wegen Unzulässigkeit abgelehnt, ist die ablehnende Bewilligungsentscheidung zu begründen.
Quelle: BMJ
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