IRG Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht.
Quelle: BMJ
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