Erfassung des Warenverkehrs
Erlangung einer zollrechtlichen Bestimmung
Befugnisse der Zollverwaltung
§ 10 Zollamtliche Überwachung§ 10a Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen§ 11 Datenübermittlung mit dem Ausland sowie an und von über- oder zwischenstaatlichen Stellen§§ 11a u. 11b (weggefallen)§ 11c Datenübermittlung zu Zwecken des Risikomanagements§ 12 Weiterleitungsbefugnis§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln§ 12b Befugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche§ 12c Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung§ 12d Amtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes§ 12e Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren§ 13 Verwertung von Waren
Vorschriften für Grundstücke und Bauten im grenznahen Raum
Zollverwaltung, Beistandspflichten
Sondervorschriften für Freizonen und andere Teile des Hoheitsgebiets
Sonstige Vorschriften
Sonstige Ermächtigungen
§ 28 Rechtsverordnungsermächtigungen für Verfahrensregelungen§ 28a Verfahrensermächtigung für die elektronische Kommunikation§ 29 Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit§ 30 Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit zur Förderung der Luft- und Schifffahrt