ZollVG
Verweise
in § 12d ZollVG

ZollVG  
Zollverwaltungsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung dürfen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts im Zuständigkeitsbereich des Landes polizeiliche Amtshandlungen vornehmen, wenn die zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.
Quelle: BMJ
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