Allgemeine Vorschriften
Besonderes Verhandlungsgremium
§ 8 Aufgabe§ 9 Bildung§ 10 Zusammensetzung§ 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter§ 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums§ 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige§ 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten§ 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen§ 16 Kosten und Sachaufwand