BORABerufsordnung für Rechtsanwälte

Freiheit der Berufsausübung

Pflichten bei der Berufsausübung

Erster Abschnitt: Allgemeine Berufs- und Grundpflichten

§ 2 Verschwiegenheit§ 3 Interessenwiderstreit§ 4 Fremdgelder und andere Vermögenswerte§ 5 Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle§ 5a Kenntnisse im Berufsrecht

Zweiter Abschnitt: Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung

§ 6 Werbung§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit§ 7a Mediation§ 8 Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit§ 9 Kurzbezeichnungen§ 10 Briefbögen

Dritter Abschnitt: Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats

§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft§ 12 Umgehungsverbot§ 13 (aufgehoben)§ 14 Zustellungen§ 15 Mandatswechsel§ 16 Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe§ 16a Ablehnung der Beratungshilfe§ 17 Zurückbehaltung von Handakten§ 18 Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit

Vierter Abschnitt: Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden

§ 19 Akteneinsicht§ 20 Berufstracht

Fünfter Abschnitt: Besondere Berufspflichten bei Vereinbarung und Abrechnung von Gebühren

§ 21 Vergütungsvereinbarung§ 22 Gebühren- und Honorarteilung§ 23 Abrechnungsverhalten

Sechster Abschnitt: Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitenden

§ 24 (aufgehoben)§ 25 Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten§ 26 Beschäftigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie anderen Mitarbeitenden§ 27 Beteiligung Dritter§ 28 Ausbildungsverhältnisse

Siebter Abschnitt: Besondere Berufspflichten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr

§ 29 (aufgehoben)§ 29a Zwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr§ 29b Einschaltung ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Achter Abschnitt: Besondere Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit

§ 30 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit§ 31 Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts§ 32 Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung§ 33 (aufgehoben)

Neunter Abschnitt: Anwendungsbereich

§ 34 Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Schlussbestimmungen