BORA
Verweise
in § 20 BORA

BORA  
Berufsordnung für Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.
Quelle: BRAK
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