Verweise
in § 20 BORA
BORA
Berufsordnung für Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.
Quelle: BRAK
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