Verweise
in § 35 Inkrafttreten BORA
BORA
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Quelle: BRAK
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