BORA
Verweise
in § 18 BORA

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Berufsordnung für Rechtsanwälte

Werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelnd, schlichtend oder als Mediatorin oder Mediator tätig, so unterliegen sie den Regeln des Berufsrechts.
Quelle: BRAK
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