Allgemeine Vorschriften
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe§ 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung§ 5 Wunsch- und Wahlrecht§ 6 Geltungsbereich§ 7 Begriffsbestimmungen§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen§ 9a Ombudsstellen§ 9b Aufarbeitung§ 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen§ 10a Beratung§ 10b Verfahrenslotse
Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 11 Jugendarbeit§ 12 Förderung der Jugendverbände§ 13 Jugendsozialarbeit§ 13a Schulsozialarbeit§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 15 LandesrechtsvorbehaltZweiter Abschnitt: Förderung der Erziehung in der Familie
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der SchulpflichtDritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22 Grundsätze der Förderung§ 22a Förderung in Tageseinrichtungen§ 23 Förderung in Kindertagespflege§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern§ 26 LandesrechtsvorbehaltVierter Abschnitt: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt: Hilfe zur Erziehung
§ 27 Hilfe zur Erziehung§ 28 Erziehungsberatung§ 29 Soziale Gruppenarbeit§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe§ 33 Vollzeitpflege§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform§ 35 Intensive sozialpädagogische EinzelbetreuungZweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer BehinderungDritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan§ 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung§ 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson§ 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege§ 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen§ 40 KrankenhilfeVierter Unterabschnitt: Hilfe für junge Volljährige
§ 41 Hilfe für junge Volljährige§ 41a NachbetreuungAndere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt: Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise§ 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher§ 42c Aufnahmequote§ 42d Übergangsregelung§ 42e Berichtspflicht§ 42f Behördliches Verfahren zur AltersfeststellungZweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege§ 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung§ 45a Einrichtung§ 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage§ 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen§ 48 Tätigkeitsuntersagung§ 48a Sonstige betreute Wohnform§ 49 LandesrechtsvorbehaltDritter Abschnitt: Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten§ 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind§ 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem JugendgerichtsgesetzVierter Abschnitt: Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen§ 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht§ 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern§ 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein§ 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts§ 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt§ 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts§ 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem SorgeregisterFünfter Abschnitt: Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
§ 59 Beurkundung§ 60 Vollstreckbare UrkundenSchutz von Sozialdaten
§ 61 Anwendungsbereich§ 62 Datenerhebung§ 63 Datenspeicherung§ 64 Datenübermittlung und -nutzung§ 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe§ 66 Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister§ 67 (weggefallen)§ 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft