SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialrecht
Durch § 42 Absatz 5 und § 42a Absatz 1 Satz 2 wird das Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Quelle: BMJ
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