SGB VIII
Verweise
in § 34 SGB VIII
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- 1.
- eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
- 2.
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
- 3.
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Quelle: BMJ
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