SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialrecht
Die Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht. Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, gefördert werden. Die Erhebung von Teilnahmebeiträgen nach § 90 bleibt unberührt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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zu § 74a SGB VIII
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