SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialrecht
Durch Landesrecht können die Aufgaben des Landes und des überörtlichen Trägers nach diesem Abschnitt auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
Notizen
zu § 89g SGB VIII
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