SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialrecht
Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
Notizen
zu § 97c SGB VIII
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