Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde§ 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche§ 5 Verschwiegenheitspflicht§ 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes§ 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen§ 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten§ 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen§ 10 Sonstige Vorschriften§ 11 Zugang zu Informationen
Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Kapitel 1: Sanierungsplanung
§ 12 Sanierungsplanung§ 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen§ 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan§ 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen§ 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen§ 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist§ 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist§ 19 Vereinfachte Anforderungen§ 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören§ 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen§ 21a VerordnungsermächtigungKapitel 2: Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung§ 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung§ 24 Abtretungsverbot§ 25 Genehmigungserfordernis§ 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland§ 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat§ 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde§ 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern§ 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung§ 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung§ 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung§ 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland§ 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat§ 35 OffenlegungspflichtenKapitel 3: Frühzeitiges Eingreifen
§ 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung§ 37 Abberufung der Geschäftsleitung§ 38 Vorläufiger Verwalter§ 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei GruppenAbwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
Kapitel 1: Abwicklungsplanung
§ 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen§ 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung§ 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung§ 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung§ 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten§ 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten§ 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung§ 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter§ 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist§ 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istKapitel 2: Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
Abschnitt 1: Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten§ 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten§ 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten§ 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten§ 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten§ 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten§ 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind§ 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind§ 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten§ 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung§ 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde§ 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten§ 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung§ 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in DrittstaatenAbschnitt 2: Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
§ 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der GläubigerbeteiligungKapitel 3: Abwicklungsfähigkeit
§ 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten§ 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen§ 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen§ 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung§ 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen§ 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von BeendigungsrechtenKapitel 4: Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
§ 61 Gründung von Brückeninstituten und VermögensverwaltungsgesellschaftenAbwicklung
Kapitel 1: Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
§ 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute§ 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung§ 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften§ 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten§ 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen§ 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung§ 67 Abwicklungsziele§ 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung§ 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung§ 70 Sachverständiger Prüfer§ 71 Zwecke der Bewertung§ 72 Grundsätze der Bewertung§ 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile§ 74 Vorläufige Bewertung§ 75 Abschließende Bewertung§ 76 Verordnungsermächtigung§ 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen§ 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort§ 79 Unterstützende Maßnahmen§ 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen§ 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände§ 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten§ 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten§ 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten§ 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen§ 86 Kontrollbefugnisse§ 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen§ 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des SonderverwaltersKapitel 2: Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1: Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente§ 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung§ 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten§ 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall§ 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten§ 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds§ 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung§ 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten§ 97 Haftungskaskade§ 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung§ 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung§ 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung§ 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung§ 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans§ 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan§ 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans§ 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen§ 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen WertpapierenAbschnitt 2: Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 107 Übertragung§ 108 Mehrfache Anwendung§ 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers§ 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände§ 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit§ 112 Drittvergleich§ 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung§ 114 Wirksamwerden der Übertragung§ 115 Eintragung der Übertragung§ 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers§ 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen§ 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen§ 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren§ 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes§ 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten§ 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde§ 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger§ 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger§ 125 Maßnahmen beim übernehmenden RechtsträgerUnterabschnitt 2: Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung§ 127 RückübertragungenUnterabschnitt 3: Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
§ 128 Verfassung des Brückeninstituts§ 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts§ 130 Vermögenslage des Brückeninstituts§ 131 Rück- und WeiterübertragungenUnterabschnitt 4: Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung§ 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft§ 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung§ 135 RückübertragungAbschnitt 3: Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
Unterabschnitt 1: Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
§ 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung§ 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung§ 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung§ 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde§ 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde§ 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit§ 142 Abzugsmöglichkeit§ 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder§ 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der AbwicklungUnterabschnitt 2: Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
§ 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer AbwicklungUnterabschnitt 3: Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
§ 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung§ 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger§ 148 Schutzbestimmungen für SozialpläneUnterabschnitt 4: Rechtsformwechsel
§ 149 Anordnung eines RechtsformwechselsUnterabschnitt 5: (weggefallen)
§§ 150 bis 152 (weggefallen)Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152a Anwendungsbereich§ 152b Zuständigkeit§ 152c Unabhängiger Prüfer§ 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis§ 152e Ausgleich des Differenzbetrags§ 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung§ 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne§ 152h Rechtsschutz§ 152i Verordnungsermächtigung§ 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23