Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt
Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens
Unterabschnitt 1: Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug
§ 16 Antragstellung§ 17 Zustellungsbevollmächtigter§ 18 Besondere Regelungen zum Haager Kinderschutzübereinkommen§ 19 Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen§ 20 Entscheidung§ 21 Bekanntmachung der Entscheidung§ 22 Wirksamwerden der Entscheidung§ 23 VollstreckungsklauselUnterabschnitt 2: Beschwerde
§ 24 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist§ 25 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch§ 26 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 27 Anordnung der sofortigen WirksamkeitUnterabschnitt 3: Rechtsbeschwerde
§ 28 Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde§ 29 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde§ 30 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde§ 31 Anordnung der sofortigen WirksamkeitUnterabschnitt 4: Feststellung der Anerkennung
§ 32 AnerkennungsfeststellungUnterabschnitt 5: Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
§ 33 Anordnung auf Herausgabe des KindesUnterabschnitt 6: Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen
§ 34 Verfahren auf Aufhebung oder Änderung§ 35 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung aus Titeln über die Erstattung von VerfahrenskostenUnterabschnitt 7: Vollstreckungsabwehrklage
§ 36 Vollstreckungsabwehrklage bei Titeln über die Erstattung von VerfahrenskostenVerfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen
§ 37 Anwendbarkeit§ 38 Besondere Verfahrensvorschriften§ 39 Ausstellung von Bescheinigungen nach Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1111 und Übersendung von Unterlagen§ 40 Wirksamkeit der Entscheidung; Rechtsmittel§ 41 Bescheinigung über Widerrechtlichkeit§ 42 Einreichung von Anträgen bei dem Amtsgericht§ 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe