IntFamRVG
Verweise
in § 54 IntFamRVG
IntFamRVG
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Quelle: BMJ
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