IntFamRVG
Verweise
in § 51 IntFamRVG
IntFamRVG
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Auf Anträge aus einem anderen Staat nach Artikel 15 des Europäischen Adoptionsübereinkommens finden § 4 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 9 entsprechende Anwendung.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Familienrecht
Notizen
zu § 51 IntFamRVG
Keine Notizen vorhanden.