IntFamRVG
Verweise
in § 51 IntFamRVG

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Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

Auf Anträge aus einem anderen Staat nach Artikel 15 des Europäischen Adoptionsübereinkommens finden § 4 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 9 entsprechende Anwendung.
Quelle: BMJ
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