IntFamRVG Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
IntFamRVG
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Örtlich zuständig für Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen ist das Familiengericht, in dessen Zuständigkeitsbereich
- 1.
- sich das Kind beim Eingang des Antrags bei der Zentralen Behörde aufgehalten hat oder
- 2.
- bei Fehlen einer Zuständigkeit nach Nummer 1 das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Familienrecht
Notizen
zu § 11 IntFamRVG
Keine Notizen vorhanden.