Allgemeine Vorschriften
§ 1 [Amtsgericht als Grundbuchamt; Zuständigkeit]§ 2 [Grundbuchbezirke, Liegenschaftskataster, Abschreibung von Grundstücksteilen]§ 3 [Grundbuchblatt; buchungsfreie Grundstücke; Miteigentumsanteile]§ 4 [Gemeinschaftliches Grundbuchblatt]§ 5 [Vereinigung von Grundstücken]§ 6 [Zuschreibung eines Grundstücks]§ 6a [Erfordernisse für Eintragung des Erbbaurechts]§ 7 [Abschreibung eines Grundstücksteils]§ 8 [weggefallen]§ 9 [Subjektiv-dingliche Rechte]§ 10 [Aufbewahrung und Herausgabe von Urkunden]§ 10a [Aufbewahrung geschlossener Grundbücher auf Datenträgern]§ 11 [Ausgeschlossene Organe]§ 12 [Grundbucheinsichtsrecht; Abschriften]§ 12a [Verzeichnisse der Eigentümer und der Grundstücke]§ 12b [Grundbucheinsicht]§ 12c [Zuständigkeit des Urkundsbeamten]§ 12d Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679
Eintragungen in das Grundbuch
§ 13 [Antragsgrundsatz]§ 14 [Antragsrecht auf Berichtigung]§ 15 [Vollmachtsvermutung des Notars]§ 16 [Eintragungsantrag unter Vorbehalt]§ 17 [Reihenfolge mehrerer Eintragungsanträge]§ 18 [Hindernis bei Antragsstellung; Zurückweisung oder Zwischenverfügung]§ 19 [Bewilligungsgrundsatz]§ 20 [Einigung bei Auflassung des Grundstücks sowie Bestellung, Änderung oder Übertragung eines Erbbaurechts]§ 21 [Bewilligung bei subjektiv-dinglichen Rechten]§ 22 [Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung]§ 23 [Löschung von Rechten auf Lebenszeit bei Tod]§ 24 [Löschung zeitlich beschränkter Rechte bei Erreichung des Alters]§ 25 [Löschen von Vormerkungen oder Widersprüchen bei einstweiliger Verfügung oder vorläufig vollstreckbarem Urteil]§ 26 [Übertragung und Belastung von Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Forderung]§ 27 [Löschung der Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld]§ 28 [Bezeichnung des Grundstücks]§ 29 [Eintragung nur bei Nachweis durch öffentliche Urkunden]§ 29a [Glaubhaftmachung bei Löschungsvormerkung]§ 30 [Form des Eintragungsantrages und der Vollmacht]§ 31 [Rücknahme des Eintragungsantrags und Widerruf der Vollmacht]§ 32 [Nachweis von Vertretungsberechtigungen und sonstigen rechtserheblichen Umständen]§ 33 (weggefallen)§ 34 [Nachweis der Vertretungsmacht]§ 35 [Nachweis der Erbfolge]§ 36 [Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtgutes]§ 37 [Auseinandersetzung bei Grundpfandrechten]§ 38 [Eintragung auf Ersuchen einer Behörde]§ 39 [Eintragung auf Ersuchen des eingetragenen Berechtigten]§ 40 [Erbe des eingetragenen Berechtigten]§ 41 [Vorlage des Hypothekenbriefs]§ 42 [Vorlage von Grundschuldbrief und Rentenschuldbrief]§ 43 [Vorlage von Inhaberpapieren oder Orderpapieren]§ 44 [Datumsangabe; Unterzeichnung; Bezugnahme auf Eintragungsbewilligung]§ 45 [Reihenfolge der Eintragung; Rangvermerk]§ 46 [Löschung von Rechten und Verfügungsbeschränkungen]§ 47 [Eintragung eines Rechts für mehrere gemeinschaftlich oder für eine GbR]§ 48 [Mitbelastung]§ 49 [Dienstbarkeiten und Reallasten]§ 50 [Teilschuldverschreibungen auf den Inhaber]§ 51 [Vor- und Nacherbenvermerk]§ 52 [Eintragung des Testamentsvollstreckers]§ 53 [Widerspruch und Löschung von Amts wegen]§ 54 [Öffentliche Lasten]§ 55 [Bekanntmachung der Eintragung]§ 55a [Austausch von Abschriften zwischen beteiligten Grundbuchämtern]§ 55b [Mitteilung an sonstige Stellen]
Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
§ 56 [Erteilung des Hypothekenbriefs]§ 57 [Inhalt des Hypothekenbriefs]§ 58 [Verbindung der Schuldurkunde mit dem Hypothekenbrief]§ 59 [Gesamthypothekenbrief]§ 60 [Aushändigung des Hypothekenbriefs]§ 61 [Teilhypothekenbrief]§ 62 [Eintragungsvermerk auf dem Hypothekenbrief]§ 63 [Nachträgliche Mitbelastung eines anderen Grundstücks]§ 64 [Verteilung einer Gesamthypothek]§ 65 [Umwandlung der Hypothek in Grundschuld oder Rentenschuld und Forderungsauswechslung]§ 66 [Gemeinschaftlicher Brief mehrerer Hypotheken eines Gläubigers]§ 67 [Erteilung eines neuen Hypothekenbriefs]§ 68 [Inhalt des neuen Hypothekenbriefs]§ 69 [Unbrauchbarmachung des Hypothekenbriefs]§ 70 [Anwendbare Vorschriften auf Grundschuldbrief und Rentenschuldbrief]
Beschwerde
§ 71 [Zulässigkeit der Beschwerde]§ 72 [Zuständigkeit des Beschwerdegerichts]§ 73 [Einlegung der Beschwerde]§ 74 [Neue Tatsachen oder Beweise]§ 75 [Abhilfe durch das Grundbuchamt]§ 76 [Einstweilige Anordnung; Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung; Aufschiebende Wirkung]§ 77 [Begründung und Mitteilung der Entscheidung]§ 78 [Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss]§ 79 [weggefallen]§ 80 [weggefallen]§ 81 [Anwendbare Vorschriften; Elektronische Akte]
Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
I.: Grundbuchberichtigungszwang
§ 82 [Berichtigung bei Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs]§ 82a [Berichtigung bei Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs von Amts wegen]§ 83 [Mitteilungspflichten und Hinweispflichten des Nachlassgerichts]II.: Löschung gegenstandsloser Eintragungen
§ 84 [Begriff der gegenstandslosen Eintragung]§ 85 [Einleitung des Löschungsverfahrens gegenstandsloser Eintragungen]§ 86 [Begründung der Ablehnung oder Einstellung des Löschverfahrens]§ 87 [Voraussetzungen und Verfahren der Löschung]§ 88 [Bekanntmachung und Zustellung im Amtslöschungsverfahren]§ 89 [Beschwerde gegen den Feststellungsbeschluss; Rechtsmittelbelehrung]III.: Klarstellung der Rangverhältnisse
§ 90 [Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse]§ 91 [Einleitung des Rangklarstellungsverfahrens]§ 92 [Beteiligte des Rangklarstellungsverfahrens]§ 93 [Anzeigepflicht des Nichtberechtigten]§ 94 [Ermittlung des Berechtigten]§ 95 [Wechsel des Berechtigten]§ 96 [Bestellung eines Pflegers für unbekannte Beteiligte]§ 97 [Zustellungsbevollmächtigter]§ 98 [Unzulässigkeit öffentlicher Zustellung]§ 99 [Vorlegung von Urkunden]§ 100 [Ladung zum Verhandlungstermin]§ 101 [Ladungsfrist]§ 102 [Verhandlungstermin; Einigung auf Rangordnung]§ 103 [Vorschlag des Grundbuchamts für neue Rangordnung]§ 104 [Widerspruch gegen den Vorschlag]§ 105 [Wiedereinsetzung in den vorigen Stand]§ 106 [Aussetzung des Rangklarstellungsverfahrens]§ 107 [Fortsetzung des Rangklarstellungsverfahrens]§ 108 [Beschluss über die neue Rangordnung durch das Grundbuchamt]§ 109 [Einstellung des Rangklarstellungsverfahrens]§ 110 [Beschwerde]§ 111 [Umschreibung des Grundbuchs]§ 112 [Wirkung der neuen Rangordnung]§ 113 [Löschung des Einleitungsvermerks]§ 114 [Kosten des Verfahrens]§ 115 [Kosten eines erledigten Rechtsstreits]Anlegung von Grundbuchblättern
§ 116 [Anlegung des Grundbuchblatts von Amts wegen]§ 117 (weggefallen)§ 118 [Ermittlung zur Eigentumsfeststellung von Amts wegen]§ 119 [Ermittlung des Berechtigten durch Aufgebot]§ 120 [Inhalt des Aufgebots]§ 121 [Bekanntmachung und Veröffentlichung des Aufgebots]§ 122 [Anlegung des Grundbuchblatts ohne Aufgebotsverfahren]§ 123 [Eintragung als Eigentümer]§ 124 [Eintragung von Eigentumsbeschränkungen]§ 125 [Eintragung eines Widerspruchs oder Löschung nach Beschwerde]
Das maschinell geführte Grundbuch
§ 126 [Automatisierte Dateien]§ 127 [Ermächtigungen der Landesregierungen]§ 128 [Freigabe des maschinell geführten und Aussonderung der bisherigen Grundbücher]§ 129 [Wirksamkeit der Eintragung im maschinell geführten Grundbuch]§ 130 [Abweichende Vorschriften für die maschinelle Grundbuchführung]§ 131 [Ausdruck anstelle der Abschrift]§ 132 [Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch]§ 133 [Voraussetzungen für die Einrichtung des automatisierten Verfahrens; Genehmigung]§ 133a Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare; Verordnungsermächtigung§ 134 [Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz]§ 134a Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
§ 135 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen§ 136 Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt§ 137 Form elektronischer Dokumente§ 138 Übertragung von Dokumenten§ 139 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf§ 140 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen§ 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 142 [Anwendbare Vorschriften des EGBGB]§ 143 [Vorbehalte zugunsten der Landesgesetze]§ 144 [Vorbehalte für grundstücksgleiche Rechte]§ 145 [Bisherige Grundbücher]§ 146 [Mehrere alte Bücher für ein Grundstück]§ 147 [Bezeichnung der Grundstücke in bisherigen Büchern]§ 148 [Wiederherstellung von Grundbüchern]§ 149 [Sonderregelungen in Baden-Württemberg]§ 150 [Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet]§ 151 [Übergangsvorschrift]