GBO Grundbuchordnung
GBO
Grundbuchordnung
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Ist die neue Rangordnung rechtskräftig festgestellt, so hat das Grundbuchamt das Grundbuch nach Maßgabe dieser Rangordnung umzuschreiben.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sachenrecht
Notizen
zu § 111 GBO
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