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0-9
EuMahnverfVO
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Gegenstand
Art. 1 Gegenstand
Anwendungsbereich
Art. 2 Anwendungsbereich
Grenzüberschreitende Rechtssachen
Art. 3 Grenzüberschreitende Rechtssachen
Europäisches Mahnverfahren
Art. 4 Europäisches Mahnverfahren
Begriffsbestimmungen
Art. 5 Begriffsbestimmungen
Zuständigkeit
Art. 6 Zuständigkeit
Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Art. 7 Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Prüfung des Antrags
Art. 8 Prüfung des Antrags
Vervollständigung und Berichtigung des Antrags
Art. 9 Vervollständigung und Berichtigung des Antrags
Änderung des Antrags
Art. 10 Änderung des Antrags
Zurückweisung des Antrags
Art. 11 Zurückweisung des Antrags
Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Art. 12 Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Zustellung mit Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner
Art. 13 Zustellung mit Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner
Art. 14 Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner
Zustellung an einen Vertreter
Art. 15 Zustellung an einen Vertreter
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
Art. 16 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
Wirkungen der Einlegung eines Einspruchs
Art. 17 Wirkungen der Einlegung eines Einspruchs
Vollstreckbarkeit
Art. 18 Vollstreckbarkeit
Abschaffung des Exequaturverfahrens
Art. 19 Abschaffung des Exequaturverfahrens
Überprüfung in Ausnahmefällen
Art. 20 Überprüfung in Ausnahmefällen
Vollstreckung
Art. 21 Vollstreckung
Verweigerung der Vollstreckung
Art. 22 Verweigerung der Vollstreckung
Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung
Art. 23 Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung
Rechtliche Vertretung
Art. 24 Rechtliche Vertretung
Gerichtsgebühren
Art. 25 Gerichtsgebühren
Verhältnis zum nationalen Prozessrecht
Art. 26 Verhältnis zum nationalen Prozessrecht
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
Art. 27 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
Informationen zu den Zustellungskosten und zur Vollstreckung
Art. 28 Informationen zu den Zustellungskosten und zur Vollstreckung
Angaben zu den zuständigen Gerichten, den Überprüfungsverfahren, den Kommunikationsmitteln und den Sprachen
Art. 29 Angaben zu den zuständigen Gerichten, den Überprüfungsverfahren, den Kommunikationsmitteln und den Sprachen
Änderung der Anhänge
Art. 30 Änderung der Anhänge
Ausübung der Befugnisübertragung
Art. 31 Ausübung der Befugnisübertragung
Überprüfung
Art. 32 Überprüfung
Inkrafttreten
Art. 33 Inkrafttreten
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