EuMahnverfVO
Verweise
in Art. 33 EuMahnverfVO
EuMahnverfVO
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Unionin Kraft.
Sie gilt ab dem 12. Dezember 2008 mit Ausnahme der Artikel 28, 29, 30 und 31, die ab dem 12. Juni 2008 gelten.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Quelle: EURLEX
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