EuMahnverfVO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 4 EuMahnverfVO

EuMahnverfVO  

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.
Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Int. Zivilprozessrecht
Notizen
zu Art. 4 EuMahnverfVO
Keine Notizen vorhanden.