Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Leistungen an Mitglieder des Bundestages
Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§ 18 Übergangsgeld§ 19 Anspruch auf Altersentschädigung§ 20 Höhe der Altersentschädigung§ 21 Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten§ 22 Gesundheitsschäden§ 23 Versorgungsabfindung§ 24 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene§ 25 Hinterbliebenenversorgung§ 25a Versorgungsausgleich§ 25b Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen§ 26 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Gemeinsame Vorschriften
Übergangsregelungen
§ 35 Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz§ 35a Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz§ 35b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz§ 35c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz§ 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen
Dienstes§ 37 Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder§ 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes§ 38a [Versorgung vor 1977 ausgeschiedener Mitglieder]§ 38b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im
Bundestag§ 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge§ 40 Gekürzte Versorgungsabfindung§ 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung§ 42 Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung§ 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes§ 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Unabhängigkeit des Abgeordneten
§ 44a Unabhängigkeit des Mandats§ 44b (weggefallen)§ 44c Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung
für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale
Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik§ 44d Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung§ 44e Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages§ 44f Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Hausordnung