InsOInsolvenzordnung

Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte

Erster Abschnitt: Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren

§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens§ 12 Juristische Personen des öffentlichen Rechts§ 13 Eröffnungsantrag§ 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands§ 14 Antrag eines Gläubigers§ 15 Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften§ 15b Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung§ 16 Eröffnungsgrund§ 17 Zahlungsunfähigkeit§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 19 Überschuldung§ 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen§ 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters§ 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses§ 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen§ 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen§ 26 Abweisung mangels Masse§ 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters§ 27 Eröffnungsbeschluß§ 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner§ 29 Terminbestimmungen§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses§ 31 Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister§ 32 Grundbuch§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge§ 34 Rechtsmittel

Zweiter Abschnitt: Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger

§ 35 Begriff der Insolvenzmasse§ 36 Unpfändbare Gegenstände§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger§ 40 Unterhaltsansprüche§ 41 Nicht fällige Forderungen§ 42 Auflösend bedingte Forderungen§ 43 Haftung mehrerer Personen§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen§ 44a Gesicherte Darlehen§ 45 Umrechnung von Forderungen§ 46 Wiederkehrende Leistungen§ 47 Aussonderung§ 48 Ersatzaussonderung§ 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen§ 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte§ 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten§ 53 Massegläubiger§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten

Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger

§ 56 Bestellung des Insolvenzverwalters§ 56a Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung§ 56b Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe§ 57 Wahl eines anderen Insolvenzverwalters§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts§ 59 Entlassung des Insolvenzverwalters§ 60 Haftung des Insolvenzverwalters§ 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten§ 62 Verjährung§ 63 Vergütung des Insolvenzverwalters§ 64 Festsetzung durch das Gericht§ 65 Verordnungsermächtigung§ 66 Rechnungslegung§ 67 Einsetzung des Gläubigerausschusses§ 68 Wahl anderer Mitglieder§ 69 Aufgaben des Gläubigerausschusses§ 70 Entlassung§ 71 Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses§ 72 Beschlüsse des Gläubigerausschusses§ 73 Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses§ 74 Einberufung der Gläubigerversammlung§ 75 Antrag auf Einberufung§ 76 Beschlüsse der Gläubigerversammlung§ 77 Feststellung des Stimmrechts§ 78 Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung§ 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung

Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Erster Abschnitt: Allgemeine Wirkungen

§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts§ 81 Verfügungen des Schuldners§ 82 Leistungen an den Schuldner§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft§ 84 Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft§ 85 Aufnahme von Aktivprozessen§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung§ 89 Vollstreckungsverbot§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs§ 92 Gesamtschaden§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners§ 99 Postsperre§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte§ 102 Einschränkung eines Grundrechts

Zweiter Abschnitt: Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats

§ 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters§ 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting§ 105 Teilbare Leistungen§ 106 Vormerkung§ 107 Eigentumsvorbehalt§ 108 Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse§ 109 Schuldner als Mieter oder Pächter§ 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter§ 111 Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts§ 112 Kündigungssperre§ 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses§ 114 (weggefallen)§ 115 Erlöschen von Aufträgen§ 116 Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen§ 117 Erlöschen von Vollmachten§ 118 Auflösung von Gesellschaften§ 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen§ 120 Kündigung von Betriebsvereinbarungen§ 121 Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren§ 122 Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung§ 123 Umfang des Sozialplans§ 124 Sozialplan vor Verfahrenseröffnung§ 125 Interessenausgleich und Kündigungsschutz§ 126 Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz§ 127 Klage des Arbeitnehmers§ 128 Betriebsveräußerung

Dritter Abschnitt: Insolvenzanfechtung

§ 129 Grundsatz§ 130 Kongruente Deckung§ 131 Inkongruente Deckung§ 132 Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen§ 133 Vorsätzliche Benachteiligung§ 134 Unentgeltliche Leistung§ 135 Gesellschafterdarlehen§ 136 Stille Gesellschaft§ 137 Wechsel- und Scheckzahlungen§ 138 Nahestehende Personen§ 139 Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag§ 140 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung§ 141 Vollstreckbarer Titel§ 142 Bargeschäft§ 143 Rechtsfolgen§ 144 Ansprüche des Anfechtungsgegners§ 145 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger§ 146 Verjährung des Anfechtungsanspruchs§ 147 Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung

Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens

Erster Abschnitt: Feststellung der Forderungen

§ 174 Anmeldung der Forderungen§ 175 Tabelle§ 176 Verlauf des Prüfungstermins§ 177 Nachträgliche Anmeldungen§ 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung§ 179 Streitige Forderungen§ 180 Zuständigkeit für die Feststellung§ 181 Umfang der Feststellung§ 182 Streitwert§ 183 Wirkung der Entscheidung§ 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners§ 185 Besondere Zuständigkeiten§ 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zweiter Abschnitt: Verteilung

§ 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger§ 188 Verteilungsverzeichnis§ 189 Berücksichtigung bestrittener Forderungen§ 190 Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger§ 191 Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen§ 192 Nachträgliche Berücksichtigung§ 193 Änderung des Verteilungsverzeichnisses§ 194 Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis§ 195 Festsetzung des Bruchteils§ 196 Schlußverteilung§ 197 Schlußtermin§ 198 Hinterlegung zurückbehaltener Beträge§ 199 Überschuß bei der Schlußverteilung§ 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens§ 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung§ 202 Zuständigkeit bei der Vollstreckung§ 203 Anordnung der Nachtragsverteilung§ 204 Rechtsmittel§ 205 Vollzug der Nachtragsverteilung§ 206 Ausschluß von Massegläubigern

Dritter Abschnitt: Einstellung des Verfahrens

§ 207 Einstellung mangels Masse§ 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit§ 209 Befriedigung der Massegläubiger§ 210 Vollstreckungsverbot§ 210a Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit§ 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit§ 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds§ 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger§ 214 Verfahren bei der Einstellung§ 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung§ 216 Rechtsmittel

Insolvenzplan

Erster Abschnitt: Aufstellung des Plans

§ 217 Grundsatz§ 218 Vorlage des Insolvenzplans§ 219 Gliederung des Plans§ 220 Darstellender Teil§ 221 Gestaltender Teil§ 222 Bildung von Gruppen§ 223 Rechte der Absonderungsberechtigten§ 223a Gruppeninterne Drittsicherheiten§ 224 Rechte der Insolvenzgläubiger§ 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger§ 225a Rechte der Anteilsinhaber§ 226 Gleichbehandlung der Beteiligten§ 227 Haftung des Schuldners§ 228 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse§ 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan§ 230 Weitere Anlagen§ 231 Zurückweisung des Plans§ 232 Stellungnahmen zum Plan§ 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung§ 234 Niederlegung des Plans

Zweiter Abschnitt: Annahme und Bestätigung des Plans

§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger§ 238a Stimmrecht der Anteilsinhaber§ 238b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten§ 239 Stimmliste§ 240 Änderung des Plans§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin§ 242 Schriftliche Abstimmung§ 243 Abstimmung in Gruppen§ 244 Erforderliche Mehrheiten§ 245 Obstruktionsverbot§ 245a Schlechterstellung bei natürlichen Personen§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger§ 246a Zustimmung der Anteilsinhaber§ 247 Zustimmung des Schuldners§ 248 Gerichtliche Bestätigung§ 248a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung§ 249 Bedingter Plan§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften§ 251 Minderheitenschutz§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung§ 253 Rechtsmittel

Dritter Abschnitt: Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung

§ 254 Allgemeine Wirkungen des Plans§ 254a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans§ 254b Wirkung für alle Beteiligten§ 255 Wiederauflebensklausel§ 256 Streitige Forderungen. Ausfallforderungen§ 257 Vollstreckung aus dem Plan§ 258 Aufhebung des Insolvenzverfahrens§ 259 Wirkungen der Aufhebung§ 259a Vollstreckungsschutz§ 259b Besondere Verjährungsfrist§ 260 Überwachung der Planerfüllung§ 261 Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters§ 262 Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters§ 263 Zustimmungsbedürftige Geschäfte§ 264 Kreditrahmen§ 265 Nachrang von Neugläubigern§ 266 Berücksichtigung des Nachrangs§ 267 Bekanntmachung der Überwachung§ 268 Aufhebung der Überwachung§ 269 Kosten der Überwachung