WpIGWertpapierinstitutsgesetz

Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht

Abschnitt 1: Grundlagen der Solvenzaufsicht

§ 38 Anwendungsbereich§ 39 Internes Kapital und liquide Mittel§ 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung§ 41 Interne Unternehmensführung§ 42 Länderspezifische Berichterstattung§ 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements§ 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung§ 45 Risikosteuerung§ 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess

§ 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung§ 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle

Abschnitt 3: Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

§ 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse§ 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen§ 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln§ 52 Besondere Liquiditätsanforderungen§ 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden§ 54 Veröffentlichungspflichten§ 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde

Abschnitt 4: Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen

Unterabschnitt 1: Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
§ 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests§ 57 Informationspflichten in Krisensituationen§ 58 Aufsichtskollegien§ 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden§ 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
Unterabschnitt 2: Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
§ 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests§ 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung§ 63 Gemischte Holdinggesellschaften

Abschnitt 5: Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat

§ 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute§ 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute§ 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute§ 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften§ 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung§ 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken

Abschnitt 6: Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung

§ 69a Vermögenstrennung

Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr