WpHGWertpapierhandelsgesetz

Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten

§ 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung§ 64a Form der Kundenkommunikation§ 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes§ 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes§ 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden§ 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge§ 67 Kunden; Verordnungsermächtigung§ 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung§ 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung§ 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung§ 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems§ 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten§ 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme§ 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme§ 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung§ 77 Direkter elektronischer Zugang§ 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied§ 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern§ 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung§ 81 Geschäftsleiter§ 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen§ 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht§ 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung§ 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung§ 86 Anzeigepflicht§ 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung§ 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln§ 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat§ 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung§ 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung§ 95 Ausnahmen§ 96 Strukturierte Einlagen

Schiedsvereinbarungen

Übergangsbestimmungen

§ 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten§ 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats§ 129 (weggefallen)§ 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)§ 131 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes§ 132 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz§ 133 Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes§ 134 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie§ 135 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014§ 136 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz§ 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes§ 138 Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente§ 138a Übergangsregelung zur Verordnung (EU) Nr. 600/2014§ 139 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen§ 140 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte§ 141 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz§ 142 Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz§ 143 Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz