Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt§ 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten§ 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung§ 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen§ 10 Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503§ 10a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 11 Anzeige straftatbegründender Tatsachen§ 12 Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014§ 13 Sofortiger Vollzug§ 14 Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems§ 14a Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen§ 15 Produktintervention§ 16 Wertpapierrat§ 17 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland§ 18 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung§ 19 Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde§ 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes§ 21 Verschwiegenheitspflicht§ 22 Meldepflichten§ 23 Anzeige von Verdachtsfällen§ 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters§ 24a Verordnungsermächtigung
Marktmissbrauchsüberwachung
OTC-Derivate und Transaktionsregister
Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
Schwarmfinanzierungsdienstleister
§ 32b Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32c Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32d Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32e Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d§ 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten der Schwarmfinanzierungsdienstleister nach der Verordnung (EU) 2020/1503 und nach der Verordnung (EU) 2022/2554; Verordnungsermächtigung
Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
§ 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung§ 34 Zurechnung von Stimmrechten§ 35 Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung§ 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten§ 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung§ 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung§ 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung§ 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister§ 41 Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister§ 42 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen§ 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen§ 44 Rechtsverlust§ 45 Richtlinien der Bundesanstalt§ 46 Befreiungen; Verordnungsermächtigung§ 47 Handelstage
Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
§ 48 Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern§ 49 Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung§ 50 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung§ 51 Befreiung§ 52 Ausschluss der Anfechtung
Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
§ 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung§ 64a Form der Kundenkommunikation§ 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes§ 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes§ 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden§ 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge§ 67 Kunden; Verordnungsermächtigung§ 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung§ 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung§ 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung§ 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems§ 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten§ 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme§ 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme§ 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung§ 77 Direkter elektronischer Zugang§ 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied§ 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern§ 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung§ 81 Geschäftsleiter§ 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen§ 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht§ 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung§ 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung§ 86 Anzeigepflicht§ 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung§ 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln§ 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat§ 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung§ 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung§ 95 Ausnahmen§ 96 Strukturierte Einlagen
Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
Finanztermingeschäfte
Schiedsvereinbarungen
Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1: Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 106 Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten§ 107 Einleitung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt§ 108 (weggefallen)§ 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt§ 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten§ 110 Mitteilungen an andere Stellen§ 111 Internationale Zusammenarbeit§ 112 Widerspruchsverfahren§ 113 Beschwerde§ 113a EvaluierungUnterabschnitt 2: Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
§ 114 Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung§ 115 Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung§ 116 Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung§ 117 Konzernabschluss§ 118 Ausnahmen; VerordnungsermächtigungStraf- und Bußgeldvorschriften
§ 119 Strafvorschriften§ 119a Strafvorschriften§ 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung§ 120a Bußgeldvorschriften zur Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013§ 120b Bußgeldvorschriften zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/2154§ 120c Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238§ 120d Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503§ 120e Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2022/2554§ 121 Zuständige Verwaltungsbehörde§ 122 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen§ 123 Bekanntmachung von Maßnahmen§ 124 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten§ 125 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 und die Verordnung (EU) 2022/2554§ 126 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Übergangsbestimmungen
§ 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten§ 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats§ 129 (weggefallen)§ 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)§ 131 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes§ 132 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz§ 133 Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes§ 134 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie§ 135 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014§ 136 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz§ 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes§ 138 Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente§ 138a Übergangsregelung zur Verordnung (EU) Nr. 600/2014§ 139 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen§ 140 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte§ 141 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz§ 142 Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz§ 143 Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz