WpHG
Verweise
in § 113a WpHG

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Wertpapierhandelsgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Das Bundesministerium der Finanzen berichtet den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2027 über die Erfahrungen mit den Regelungen von Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 in der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung.
Quelle: BMJ
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