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VersG NRWVersammlungsgesetz NRW
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Allgemeine Regelungen

§ 1 Versammlungsfreiheit§ 2 Regelungsbereich, Begriffsbestimmungen§ 3 Zusammenarbeit§ 4 Veranstaltung einer Versammlung§ 5 Versammlungsleitung§ 6 Pflichten und Befugnisse der Versammlungsleitung§ 7 Störungsverbot§ 8 Waffen- und Gewalttätigkeitsverbot§ 9 Anwendbarkeit des Polizeirechts
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Versammlungen unter freiem Himmel

§ 10 Anzeige§ 11 Erlaubnisfreiheit§ 12 Behördliche Ablehnungsrechte§ 13 Beschränkungen, Verbot, Auflösung§ 14 Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen§ 15 Kontrollstellen§ 16 Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton§ 17 Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot§ 18 Gewalt- und Einschüchterungsverbot§ 19 Symbolträchtige Orte und Tage§ 20 Schutz des Landtags§ 21 Öffentliche Verkehrsflächen in Privateigentum
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Versammlungen in geschlossenen Räumen

§ 22 Einladung§ 23 Beschränkungen, Verbot, Auflösung§ 24 Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen§ 25 Kontrollstellen§ 26 Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton
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Straftaten, Ordnungswidrigkeiten

§ 27 Straftaten§ 28 Ordnungswidrigkeiten§ 29 Einziehung
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Kosten, Entschädigung, Schadenersatz

§ 30 Kosten§ 31 Entschädigung und Schadenersatz
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Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten

§ 32 Zuständigkeit§ 33 Einschränkung von Grundrechten§ 34 Berichtspflicht§ 35 Inkrafttreten
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