VersG NRW
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Verweise
in § 34 VersG NRW

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Versammlungsgesetz NRW

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
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