VersG NRW
Verweise
in § 34 VersG NRW
VersG NRW
Versammlungsgesetz NRW
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Quelle: Justizportal NRW
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