VersG NRW Versammlungsgesetz NRW
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Versammlungsgesetz NRW
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Polizei- & Ordnungsrecht
Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.
Quelle: Justizportal NRW
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